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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Berlin, Juni 2024

 

Der gemeinnützigen C.U.B.A. GmbH wurden von der kiwa ZERTPUNKT GmbH drei »Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung« nach AZAV bestätigt und freigegeben. AZAV ist dabei das Kürzel für die »Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung« – das ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). In dieser Verordnung werden die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geregelt – das SGB III enthält als »Nachfolger« des Arbeitsförderungsgesetzes (war bis 1997 in Kraft) die Gesetze, die sich mit Rechtsfragen zur Arbeitslosigkeit, der Arbeitssuche und dem Arbeitslosengeld befassen.

 

Diese drei Maßnahmen wurden zugelassen:

1) »Digitale Grundkompetenz – Grundlagen PC/Tablet/Smartphone«

2) »Digitale Grundkompetenz – Erweiterung der Grundlagen PC/Tablet/Smartphone«

3) Integrationsberatung im Rahmen einer »Ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II«   

 

Bei den ersten beiden Maßnahmen ist das Maßnahmeziel – nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III – die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.

Bei der dritten Maßnahme »Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II« ist das Maßnahmeziel die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und der Aufbau – sowie die Stabilisierung – der Beschäftigungsfähigkeit der betreuten Person beziehungsweise Personen. Im Rahmen dieses Betreuungskonzepts muss zunächst Vertrauen zu den betreuten Menschen aufgebaut werden, um die Problemlagen zu erkennen und Lösungen zu finden. Unter Problemlagen versteht man beispielsweise Vermittlungshemmnisse wie das Alter (50+), Suchterkrankung, Vereinsamung, Schwerbehinderung, Wohnungslosigkeit und so weiter.

 

     Trägerzulassung                         Maßnahmezulassung zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung                     

     Das AZAV-Siegel der Zertpunkt ist ein Sechseck mit dünner schwarzer Umrandung mit dem Schriftzuf; Zertifiziert nach AZAV Trägerzulassung. Im Zentrum des Sechsecks befinder sich ein hellroter Punkt mit dem Schriftzug ZERT PUNKT in Großbuchstaben. Zwischen den beiden vertikal versetzten Wörtern ist im Zentrum des Punktes ein weißes Häkchen gesetzt.                                                     Das AZAV-Siegel der Zertpunkt ist ein Sechseck mit dünner schwarzer Umrandung mit dem Schriftzug: Zertifiziert nach AZAV Maßnahmezulassung zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Im Zentrum des Sechsecks befinder sich ein hellroter Punkt mit dem Schriftzug ZERT PUNKT in weißen Großbuchstaben.

 

Die C.U.B.A. gGmbH ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)  als Maßnahmeträger für arbeitsmarktliche Dienstleistungen zertifiziert.

Informationen zur AZAV-Zertifizierung bei kiwa ZERTPUNKT finden Sie hier!