Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Berlin, Juni 2024
Der gemeinnützigen C.U.B.A. GmbH wurden von der kiwa ZERTPUNKT GmbH drei »Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung« nach AZAV bestätigt und freigegeben. AZAV ist dabei das Kürzel für die »Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung« – das ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). In dieser Verordnung werden die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geregelt – das SGB III enthält als »Nachfolger« des Arbeitsförderungsgesetzes (war bis 1997 in Kraft) die Gesetze, die sich mit Rechtsfragen zur Arbeitslosigkeit, der Arbeitssuche und dem Arbeitslosengeld befassen.
Diese drei Maßnahmen wurden zugelassen:
1) »Digitale Grundkompetenz – Grundlagen PC/Tablet/Smartphone«
2) »Digitale Grundkompetenz – Erweiterung der Grundlagen PC/Tablet/Smartphone«
3) Integrationsberatung im Rahmen einer »Ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II«
Bei den ersten beiden Maßnahmen ist das Maßnahmeziel – nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III – die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Bei der dritten Maßnahme »Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II« ist das Maßnahmeziel die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und der Aufbau – sowie die Stabilisierung – der Beschäftigungsfähigkeit der betreuten Person beziehungsweise Personen. Im Rahmen dieses Betreuungskonzepts muss zunächst Vertrauen zu den betreuten Menschen aufgebaut werden, um die Problemlagen zu erkennen und Lösungen zu finden. Unter Problemlagen versteht man beispielsweise Vermittlungshemmnisse wie das Alter (50+), Suchterkrankung, Vereinsamung, Schwerbehinderung, Wohnungslosigkeit und so weiter.
Trägerzulassung Maßnahmezulassung zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Die C.U.B.A. gGmbH ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als Maßnahmeträger für arbeitsmarktliche Dienstleistungen zertifiziert.
Informationen zur AZAV-Zertifizierung bei kiwa ZERTPUNKT finden Sie hier!